Sachkundenachweis Hundehaltung NÖ

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gemäß § 2 des NÖ Hundehaltegesetzes sind Hunde, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird.

Bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu.

Das bedeutet, dass Halter von Hunden dieser Rassen und Kreuzungen den Sachkundenachweis erbringen müssen.

Eine derartige Ausbildung hat zumindest eine Dauer von 10 Stunden zu umfassen und einen allgemeinen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen zu enthalten“.

Die Sachkunde gilt dann als erbracht, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung und die Beherrschbarkeit der vom Gesetz und durch die Durchführungsverordnung näher determinierten Inhalte durch Vorlage einer Ausbildungsbestätigung nachweisen kann, welche von einer nach Zulassung durch die Landesregierung berechtigten Person ausgestellt wurde.

Sonja Trailovic ist zur Ausstellung dieser Ausbildungsbestätigung zugelassen und informiert Sie gerne über die korrekte Vorgangsweise zur Erlangung des NÖ Sachkundenachweises.

Nachstehend der Link zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung und des NÖ Hundehaltegesetzes:  Hundegesetz NOE